Patienteninfo zu den neuen Heilmittel-Richtlinien nach § 92 SGB V

Liebe Patientin, lieber Patient,

zum 1. Juli 2004 sind die neuen Heilmittel-Richtlinien (HMR) in Kraft getreten. Die HMR regeln, in welchem Umfang und für welche Krankheiten ein Arzt Ergotherapie verordnen darf. Im Vergleich zum bisherigen Verfahren haben sich einige einschneidende Veränderungen ergeben, die auch Sie betreffen können.

Regelfall

Bestand bisher ein Regelfall aus einer Erstverordnung, zwei Folgeverordnung und x Langfristverordnungen, so wird es mit der neuen HMR nur noch Regelfälle geben, die aus Erst- und Folgeverordnungen bestehen. Ist ein Regelfall zu Ende, muss eine Therapieunterbrechung von mindestens 12 Wochen stattfinden, bevor ein neuer Regelfall bei gleicher Krankheit (Diagnose) entsteht. Längerfristige Behandlungen außerhalb des Regelfalls sind aber möglich (siehe unten).

Art der Verordnung

Ein Arzt kann nur noch Erst- und Folgeverordnungen ausstellen. Langfristverordnungen gibt es nicht mehr.

Gesamtverordnungsmenge

Ihre Krankheit wird einer von 16 Diagnosengruppen zugeordnet. Jede Gruppe hat eine individuell vorgeschriebene maximale Gesamtverordnungsmenge. Ist diese aufgebraucht, ist der Regelfall beendet. Beispiel: Bei Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Wahrnehmungsstörungen bzw. Entwicklungsverzögerungen umfaßt der Regelfall 60 Therapieeinheiten.   Einem Patienten mit Apoplex stehen 40 Therapieeinheiten gemäß Diagnosengruppe zur Verfügung. Nach Abschluss der 40. bzw. 60.  Einheit ist die Behandlung im Regelfall zu Ende.

Für privatversicherte Personen gelten diese Beschränkungen nicht.  

Verordnung außerhalb des Regelfalls

Sollte Ihr Arzt eine kontinuierliche Weiterbehandlung über die Gesamtverordnungsmenge hinaus befürworten, z.B. längerfristige Verordnungen bei chronisch Kranken, Schlaganfall, Entwicklungsstörungen u.a., kann er auch außerhalb des Regelfalls weitere Folgerezepte verordnen. Diese Rezepte müssen vom Arzt begründet und den Krankenkassen zur Genehmigung vorgelegt werden. Sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt.

Genehmigung von Verordnungen außerhalb des Regelfalls

Das Rezept wird von den Krankenkassen geprüft. Während dieser Prüfungsphase kann Ihr Therapeut bereits mit der kontinuierlichen Weiterbehandlung fortfahren. Selbst wenn nach einer gewissen Zeit die Krankenkassen die Behandlung außerhalb des Regelfalls ablehnen, werden die bis dahin stattgefundenen Einheiten erstattet.

Auch wenn sich Behandlungsbedingungen unter den neuen Heilmittel-Richtlinien für den Einzelnen als einschränkend erweisen sollten, werden wir unsere Kraft weiterhin in den Dienst Ihrer Gesundheit stellen.